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Lohn- und Gehalt
Urlaubsrückstellungs-Rechner
Verbliebene Urlaubs-Ansprüche werden im Folgejahr durch eine entsprechende Urlaubsrückstellung berücksichtigt. Diese können Sie ganz einfach ermitteln.
Eingetragen am:
16.04.2007 - 13:55:02 Uhr
Zugriffe:
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Link:
http://www.steuern-online.de/rechner/urlaubsrueckstellung/index.html
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